Eine Aktienorder kann vom Anleger mit verschiedenen Orderzusätzen versehen werden, welche die Ausführung näher bestimmen. Grundsätzlich werden limitierte von unlimitierten Ordern unterschieden. Ein unlimitierter Auftrag wird sofort nach Erteilung ausgeführt.

Limitierte Aufträge werden abhängig vom Über- oder Unterschreiten eines zuvor definierten Kurswertes (Limit) durchgeführt. Der Anleger kann dank dieses Hilfsmittels auf die tägliche Beobachtung des Börsengeschehens verzichten. Je nach Börsenverlauf schützen die angegeben Limits vor Verlusten bzw. sichern die angestrebten Gewinne.

Kauforder

Mit Hilfe einer Kauf-Limit-Order kann der Anleger einen zu teuren Einkaufskurs ausschließen. Mit diesem Limit wird eine Kursobergrenze bestimmt, bis zu deren Höhe der Ankauf erfolgen darf. Kauforder können mit Zusätzen wie „billigst“, „stop buy“ und „stop-limit“ versehen werden. Der Zusatz „billigst“ erlaubt dem Börsenmakler den Ankauf zum aktuell billigst erzielbaren Kurs, ohne weitere Einschränkungen. Stop buy beinhaltet die Aufforderung, eine Aktie ab dem Überschreiten eines zuvor bestimmten Kurswertes unlimitiert anzukaufen. Dieser Orderzusatz lässt sich alternativ mit einem Limit belegen (Stop buy limit)

Verkauforder

Eine Verkaufsorder mit dem Zusatz „bestens“ ist unlimitiert und erlaubt dem Makler den Aktienverkauf zum nächstbesten erreichbaren Kurswert. Eine limitierte Verkaufsorder macht den Absatz der Wertpapiere vom Überschreiten eines bestimmten Kurswertes abhängig. Eine besonders nützlicher Orderzusatz ist „stop loss“. Der Anleger verfügt damit den Verkauf seiner Wertpapiere, so bald der Kurs eine bestimmte Grenze unterschreitet. In der Praxis ist die „Stopp-loss-Order“ der beste Schutz vor massiven Verlusten durch überraschende Kurseinbrüche.